Happy Slapping: das digitale Zeitalter geht scheinbar auch am Mobbing nicht vorbei. Da, wo früher das „Hänseln“ mit der Schule am Nachmittag endete, setzt sich dies nun leider weiter fort aufgrund von Social Media und Messenger. Facebook, WhatsApp und Co lassen grüßen.
Einer der neueren Auswüchse ist das sogenannte Happy Slapping. Hierbei werden Kinder von Mitschülern verprügelt, hierbei gefilmt und das entstandene Video dann im Internet weiterverbreitet.
Oft wird die Sache dann damit abgetan, dass darauf verwiesen wird, dass die Täter unter 14 Jahren sind und aus diesem Grunde eine strafrechtliche Verfolgung nicht infrage kommt.
Das ist aber nicht der Fall. Dem Opfer stehen hier unabhängig vom Strafrecht mannigfaltige Möglichkeiten zum rechtlichen Intervenieren offen. Das Zivilrecht kennt hier nämlich nur noch die Zurechnungsgrenze das Alter betreffend von sieben Jahren und das Verwaltungsrecht, welches man zum Erzwingen von schulischen Sanktionen benutzen kann, kennt sogar gar keine Altersgrenze.
Trotzdem ist das Verfolgen der Rechtswege in solchen Angelegenheiten sehr diffizil. Das Beauftragen eines rechtskundigen Rechtsanwalts z. b. der R24 Kooperation ist daher angeraten.
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