Die Kassennachschau ist ein neues Instrument des Finanzamtes. Es darf unangemeldet die Geschäftsräume betreten, sogar bei Gefahr im Verzug die Wohnung des Steuerpflichtigen. Vor dieser Neuregelung musste sich das Finanzamt in der Regel vorher anmelden, man wusste also, dass eventuell unangenehmen Besuch kam.
Jetzt schreibt die Steuerberaterkammer, dass Betrüger diese Kassennachschau nutzen. Da es keine vorherige Ankündigung der Finanzamtsbesuche gibt, weiß der Steuerpflichte also nichts davon.
Die Betrüger zeigen gefälschte Ausweise und Prüfungsanordnungen vor. Die wirklichen Ausweise der Finanzbeamten sehen aber auch tatsächlich so aus, als hätte ein Laie versucht, sie zu fälschen. Das stellt keine große Hürde dar. Und Finanzamtsbriefe sind einfach nur Schwarz-Weiß-Ausdrucke, auch keine große Hürde.
Und nun taucht also ein Betrüger (wegen dem Genderwahn vielleicht auch eine Betrügerin) zur Kassennachschau auf. Er/sie weist sich aus und – na? Das vorhandene Bargeld wird beschlagnahmt. Es müsse auf dem Finanzamt geprüft werden.
Wer traut sich schon, einem Finanzbeamten zu widersprechen. Es ist ja toll, dass die Steuerberaterkammer darauf hinweist. Wieso kommen die Hinweise nicht vom Finanzamt?
Der Gesetzgeber hat mit der Kassennachschau diesen Betrügern die Möglichkeit überhaupt erst einmal eingeräumt. Und von den Finanzämtern wird es teilweise bestärkt. Denn regelmäßig wenden sich Finanzbeamte trotz vorliegender Vollmacht eines Steuerberaters direkt an die Steuerpflichtigen. Sie hoffen, damit überhaupt oder mehr Auskünfte zu bekommen.
Auch bei einer Kassennachschau darf der Steuerberater dabei sein. Es kann daher nur ein einziger Rat gegeben werden. Bekommen Sie Post, einen Anruf,. eine E-Mail, einen Besuch oder eben eine Kassennachschau, dann sagen Sie: „Nicht ohne meinen Steuerberater!“ Selbst bei Besuch der Steuerfahndung haben Sie das Recht, Ihren Steuerberater hinzuzuziehen.
Ach so, zur Klarstellung: Wenn die richtigen Finanzbeamten kommen, sind die natürlich keine Betrüger.
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