Grenzschutzverfahren oder Kündigungsschutzverfahren

Zum Kündigungsschutzverfahren: Ein Rechtsanwalt schrieb uns in die Kanzlei nach Kamenz: „Zu dem Grenzschutzverfahren teilen wir Ihnen folgendes mit…“

Was ist das? Grenzschutz? Ein Blick auf das Rubrum des Schreibens offenbart, dass es um eine Sache aus dem Arbeitsrecht handelt. Hier hat ein Rechtsanwalt von uns ein Kündigungsschutzverfahren eingeleitet. Gleichzeitig haben wir die Gegenseite darüber informiert und eine außergerichtliche Einigung angeboten.

Grenzschutzverfahren?

Nein, es geht tatsächlich um das Kündigungsschutzverfahren. Der Rechtsanwalt dürfte eine Software zum Diktieren verwenden. Diese wandelt die gesprochenen Worte sofort in Text um. In der Regel wird der Entwurf noch einmal Kontrolle gelesen. Aber ab und an überliest man doch das eine oder andere Wort.

Die Software schreibt in jedem Fall etwas. Dabei ist sie gegebenenfalls erfinderisch. Und so wird aus dem Kündigungsschutzverfahren das Grenzschutzverfahren.

Ihre R24 Kanzleien