Pflichten im Arbeitsrecht: Nichtaufnahme

Die Verletzung von Pflichten im Arbeitsrecht zieht eine Reihe von Konsequenzen nach sich, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Der Regelfall der Verletzung von Pflichten im Arbeitsrecht liegt in einer solchen durch Arbeitnehmer.

Das beginnt bereits damit, dass ein Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag unterschreibt und dann doch die Stelle nicht antritt. Er hat sich zwar verpflichtet, bei dem Arbeitgeber zu einem bestimmten Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis zu beginnen. Wenn er jedoch vorher noch ein anderes Angebot erhält und woanders anfängt, erscheint er einfach nicht. Im Arbeitsrecht ist die Sachlage eindeutig klar: das ist eine Verletzung von Pflichten im Arbeitsrecht., der Arbeitnehmer ist dem Arbeitgeber zum Schadenersatz verpflichtet. Andererseits fällt es dem Arbeitgeber regelmäßig schwer, seinen Schaden nachzuweisen.

Aus dem Grund werden zunehmend in Arbeitsverträgen Klauseln aufgenommen, wonach der Arbeitnehmer sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe bei Verletzung von Pflichten im Arbeitsrecht verpflichtet, z.B. bei Nichtantritt des Arbeitsverhältnisses.

Aus dem Grund sollten Arbeitsverträge vor Unterschrift durch einen Rechtsanwalt geprüft werden.

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