Was bei Nutzung des privaten Fahrzeuges für den Arbeitgeber zu beachten ist

Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber förmlich Arbeitnehmer auffordern, dienstliche Angelegenheiten für den Arbeitgeber durch Nutzung des privaten Fahrzeuges abzuwickeln. Meist zahlt der Arbeitgeber sogar je gefahrenen Kilometer 0,30 €. Das klingt im ersten Moment nicht schlecht, birgt jedoch Risiken.

Solange nichts passiert, gibt es in der Regel auch keinen Streit bei der Nutzung des privaten Fahrzeuges. Was ist jedoch, wenn der Arbeitnehmer bei der Nutzung des privaten Fahrzeuges während einer solchen Dienstfahrt für den Arbeitgeber einen Unfall hat? Sei es selbstverschuldet oder unverschuldet. Oder auf andere Weise das private Fahrzeug des Arbeitnehmers geschädigt wird?

Dann kann das Arbeitsverhältnis schon belastet werden. Denn immerhin sind derartige finanzielle Einbußen durch die Nutzung des privaten Fahrzeuges für einen Arbeitnehmer nur schwer zu verkraften. Solche Fälle landen dann regelmäßig vor Gericht. Hier entstehen dann weitere Kosten, beispielsweise für die Einschaltung eines Rechtsanwalts. Da es sich um einen Streit im Arbeitsrecht handelt, werden die Kosten für den Anwalt in der ersten Instanz regelmäßig nicht erstattet. Für diesen Fall benötigt der Arbeitnehmer eine Rechtsschutzversicherung, um sich abzusichern.

Es empfiehlt sich daher, vor einer solchen Nutzung des privaten Fahrzeuges des Arbeitnehmers, eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schließen. In dieser Vereinbarung sollten gerade diese Fälle geregelt werden, die sonst unnötig zu seinem Rechtsstreit führen würden. Hier kann insbesondere dem Arbeitgeber nur der Rat gegeben werden, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um derartige Vereinbarungen vorzubereiten.

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