Was ist eine Ausschlussfrist? Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis können verjähren. In der Regel nach Ablauf von 3 Jahren. Sei es Gehalt, Urlaub, Überstunden usw.
In Verträgen kann man eine Ausschlussfrist vereinbaren. Die Ansprüche sind beispielsweise schriftlich in 3 Monaten bei dem Arbeitgeber geltend zu machen. Bei Ablehnung der Ansprüche ist dann meistens innerhalb von drei weiteren Monaten bei Gericht Klage einzureichen. Damit können Ansprüche im Arbeitsrecht recht schnell verfallen.
In Tarifverträgen kann ebenfalls eine Ausschlussfrist enthalten sein. Teilweise kann diese Ausschlussfrist sogar noch kürzer geregelt sein, nur 2 x 2 Monate. Und dazu ist ausreichend, dass im Arbeitsvertrag steht, dass die tariflichen Regelungen dann gelten, wenn im Arbeitsvertrag nichts abweichendes geregelt wurde.
Also bei Abschluss eines Vertrages diesen gründlich lesen oder einen Rechtsanwalt konsultieren.
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