Wie ein Arbeitnehmer die Abfindung erhöhen kann

Wann es Abfindung gibt: es war klar, das Arbeitsverhältnis war zerrüttet. Also blieb nur die Kündigung, Sozialauswahl her oder hin. Es wurde Anfang November dem Arbeitnehmer angekündigt, dass zum 31.12. gekündigt werden soll. Und er würde eine Abfindung erhalten. Wie es § 1 a KSchG vorsieht.

Der Arbeitnehmer geht zum Rechtsanwalt. Der erklärt dem Arbeitgeber prinzipiell Einverständnis für eine Einigung und Abfindung. Bittet aber darum, eine Kündigungsschutzklage einreichen zu dürfen und sich dann in der mündlichen Verhandlung zu einigen. Wo doch der Arbeitnehmer schon mal rechtsschutzversichert sei…

Das konnte ihm ausgeredet werden, denn der Arbeitgeber hat dadurch zusätzliche Kosten. Also wurde Einigung erzielt. Der Arbeitnehmer bekam die Kündigung, Abfindung und sollte gegen Gewährung Resturlaub frei gestellt werden.

War es das? Nein. Prompt kam die Krankschreibung. Und erneut der Anwalt. Der Arbeitnehmer könne ja nun den Urlaub nicht mehr nehmen. Er wird bis 31.12. krank geschrieben sein. Die Krankschreibung begann seltsamerweise genau 6 Wochen vor Jahresende.

Und so erhöhte sich seine Abfindung. Er war zu Hause, hatte also Urlaub. Er bekam die Abfindung und er bekam zusätzlich den Urlaub vergütet, den er wegen der Krankheit nicht nehmen konnte. Und für die 6 Wochen Krankschreibung bekommt er 100 % Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Den hat das auch nur noch wenig gestört. Denn er bekommt im Arbeitsrecht während der Lohnfortzahlung eine entsprechende Erstattung durch die Krankenkasse.

Und so sind alle zufrieden. Oder nicht? Naja, die Beitragszahler vielleicht nicht. Denn dafür ist wohl das Sozialsystem nicht gemacht.

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