Vergleich im Arbeitsrecht schließen mit einem Anwalt

Der Vergleich im Arbeitsrecht ist weit verbreitet. So enden die meisten Arbeitsgerichtsverfahren mit einem Vergleich. Es sollen wohl mehr als 80 % der Verfahren durch Vergleich enden.

Viele Arbeitnehmer haben eine Rechtsschutzversicherung. Daher muss der Gang vors Gericht nicht gescheut werden.

Hat man jedoch keine Rechtsschutzversicherung, kann ein Arbeitsgerichtsverfahren recht teuer werden. Somit sollte man bereits außergerichtlich eine Lösung anstreben. Dafür hat man meistens jedoch nicht viel Zeit. Die Frist für die Kündigungsschutzklage beträgt lediglich drei Wochen.

Daher sollte zeitnah ein Anwalt beauftragt werden. Dieser kann einen Vergleich im Arbeitsrecht durch einen entsprechenden Schriftsatz an die Gegenseite einleiten. Im Prinzip zeigt man auf, welche Prozessrisiken bestehen. Bei guter Argumentation durch den Rechtsanwalt ist auch außergerichtlich ein Vergleich im Arbeitsrecht zu schaffen.

So wurde beispielsweise ein Arbeitnehmer während eines befristeten Arbeitsverhältnisses gekündigt. Zwar war die Möglichkeit im Arbeitsvertrag vorgesehen, jedoch hätte man sich trefflich darüber streiten können, ob die Klausel tatsächlich wirksam ist. Das führte zu einem Vergleich im Arbeitsrecht zu Gunsten des Arbeitnehmers. Er erhielt trotz der Kündigungsmöglichkeit noch eine Abfindung von 2500 €, obwohl das befristete Arbeitsverhältnis nur sechs Monate dauern sollte.

Der außergerichtliche Vergleich im Arbeitsrecht spart auch erheblich Zeit. Denn er wird in der Regel innerhalb der drei Wochen für die Kündigungsschutzklage abgeschlossen. Beide Seiten wissen, dass sich der Rechtsstreit nicht noch monatelang hinziehen kann. Damit besteht für beide Parteien mehr Planungssicherheit.

Warten Sie im Fall eines Streits im Arbeitsrecht nicht zu lange, sondern kontaktieren Sie zeitnah Ihren Anwalt. Das gilt sowohl für Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber. Auch für die Chefs ist ein außergerichtlicher Vergleich im Arbeitsrecht vorteilhaft.

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