Post vom Hauptzollamt

Post vom Hauptzollamt kann bedeuten, dass man ein Paket aus dem Ausland erhält. Es kann aber auch bedeuten, dass jemand eine Forderung vollstrecken will. Denn das Hauptzollamt ist beispielsweise für Krankenkassen und andere soziale Institutionen der Vollstrecker.

So erhielt eine Mandantin eine Ankündigung von Vollstreckungsmaßnahmen durch das Hauptzollamt. Es war ja schon schön, dass dies vorweg angekündigt wurde. Schlimmer wäre es gewesen, es wäre gleiche eine Kontenpfändung durchgeführt worden.

Bei der Überprüfung des Schreibens durch den Rechtsanwalt wurde festgestellt, dass sie zwar als Adressatin ordentlich aufgeführt war. Jedoch in der Betreffzeile des Schreibens des Hauptzollamtes war jemand anderes genannt. Daraufhin wurde das Hauptzollamt angeschrieben und um Prüfung gebeten.

Das Hauptzollamt leitete das Schreiben an die Krankenkasse, die den Auftrag ausgelöst hatte. Von da kam dann ein Schreiben mit folgendem Inhalt: „Nach ausführlicher Prüfung unserer Unterlagen haben wir feststellen müssen, dass es sich hierbei um eine Namensverwechslung handelt.“

Man mag noch so ordentlich und gewissenhaft sein und alle seine Rechnungen bezahlen. Das schützt jedoch nicht vor – wenn auch unrechtmäßigen – Vollstreckungsversuchen.

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