Zwischenrufe in der Gerichtsverhandlung

Es ist immer wieder erheiternd, wenn von den Zuschauerbänken in der Gerichtsverhandlung Einwürfe kommen. Offensichtlich haben hier Einige zu viel Gerichtsfernsehen gesehen.

In der Gerichtsverhandlung im Arbeitsrecht ging es um die Kündigung des Arbeitnehmers. Seine Ehefrau saß im Publikum. Die Arbeitgeberin trug vor, dass es einen anderen Arbeitnehmer gab, der schon 61 Jahre alt war und daher in der Sozialauswahl höher einzustufen gewesen wäre.

Hier kam dann der Zwischenruf der Ehefrau: „Den hätten Sie viel eher kündigen können. Der hat ja schließlich nur noch zwei Jahre bis zur Rente, der kann mit 63 Jahren in Rente gehen.“

Der Richter schaute zunächst und fragte dann den Kläger, ob dies seine Ehefrau wäre. Als der Kläger dies bejahte, fuhr der Richter fort:

„Das, was Sie jetzt vorschlagen, ist Altersdiskriminierung.“

Der Richter hat hier ausnahmsweise einen Zwischenruf in der Gerichtsverhandlung gelten lassen und sogar beantwortet. Und obwohl wir unsere Mandanten und Angehörigen immer wieder darauf hinweisen, dass die Zuschauer kein Mitspracherecht haben, erlebt man diese Situationen. Vielfach kann man darüber auch schmunzeln. Natürlich sollte man solche Handlungen besser sein lassen.

Ihre R24 Anwaltskanzlei