Immer wieder bekommt man als Rechtsanwalt zu hören, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer während einer Krankheit nicht kündigen kann. So schrieb auch jüngst eine Arbeitnehmerin an ihren Chef: „während der Krankheit – keine Kündigung.“
Es spielt im Arbeitsrecht überhaupt keine Rolle, ob der Arbeitnehmer gesund ist oder krank. Sein Chef kann ihm jederzeit eine Kündigung aussprechen. Man stelle sich vor, ein Arbeiter hat großen Mist gemacht. Damit er nicht fristlos gekündigt werden kann, taucht er ab in eine Krankheit. Wenn das helfen würde, hätten wir einen sehr hohen Krankenstand in Deutschland.
Also, auch während einer Krankheit kann das Arbeitsverhältnis gekündigt werden. Übrigens auch während des Urlaubs. Natürlich sollte man im Falle des Erhaltes einer Kündigung dennoch einen Rechtsanwalt fragen, ob alles rechtens ist.
Was nicht immer geht, und das ist aber ein anderes Thema, wegen einer Krankschreibung zu kündigen. Hier müssen besondere Voraussetzungen im Arbeitsrecht erfüllt sein.
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