Gemäß des Lohnfortzahlungsgesetzes und meistens auch aufgrund der Arbeitsverträge müssen Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit die Bescheinigung eines Arztes beibringen. Die Praxis existierts schon sehr sehr viele Jahre. Bei Arbeitsunfähigkeit ist sodann auch der Stempel des behandelnden Arztes auf der Bescheinigung angebracht und damit hat der Arbeitgeber einen Nachweis, dass er die Lohnfortzahlung für den Arbeitnehmer zu erbringen hat.
Da wir in Deutschland keine anderen Sorgen haben, hat sich der Datenschutz nunmehr dieses Arztstempels angenommen. Denn aufgrund der Facharztbezeichnungen könne der Arbeitgeber möglicherweise schlussfolgern, woran der Arbeitnehmer erkrankt sei. Das unterliege aber dem Datenschutz. Der Krankenkasse müsse eine Diagnose mitgeteilt werden, nicht jedoch dem Arbeitgeber. Befindet sich nun ein Stempel auf der AU-Bescheinigung beispielsweise eines Psychotherapeuten, eines Urologen oder was auch immer für ein Arzt, kann der Arbeitgeber unzulässigerweise was auch immer für Schlüsse ziehen.
Es wird nun diskutiert, ob der Arzt auch ohne Stempel bei Arbeitsunfähigkeit bescheinigen könne. Da geht natürlich auch. Solche Bescheinigungen kann man sich sicherlich auch im Internet besorgen. Dann kann man sich auch gleich selbst krankschreiben. Dieser Vorschlag geisterte auch schon durch die juristische Welt.
Wie wäre es mit einer einfachen, vielleicht 5 € teuren Lösung? Der Arzt hat neben seinem Facharztstempel noch einfach einen Stempel, auf dem nur Herr oder Frau Dr. mit Name und Vorname und Anschrift vermerkt sind. Die weiteren Facharztbezeichnungen fehlen auf diesem Stempel. Dieser Stempel wird für das Abstempeln der Bescheinigung bei Arbeitsunfähigkeit verwendet. Damit ist dem Datenschutz genüge getan. Der Arbeitgeber kann nachvollziehen, woher die Bescheinigung kommt. Und so einen Stempel sich zusätzlich anzuschaffen, dürfte wohl die Welt nicht kosten.
Wer keine Probleme hat, schafft sich selber welche.
Ihre R24 Anwälte