Kann man überhaupt Richter beeinflussen? Das ist immer schwer nachzuvollziehen. In einem Fall im Arbeitsrecht aber könnte man es vielleicht.
Einem Arbeitnehmer wird gekündigt, er hat 2 x Schaden angerichtet. Einmal um die 50.000 EUR, einmal um die 90.000 EUR. Es hätten auch Menschen in Gefahr geraten können. Aber nein, der Arbeitnehmer hat weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig gehandelt. Es ist sogar fraglich, ob er überhaupt schuldhaft handelte. Was sowieso nicht Gegenstand des Rechtsstreites war.
Nach dem zweiten Schadensereignis wurde er förmlich genötigt, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Den hatte der Chef schreiben lassen. Der beginnt mit „Auf Wunsch des Arbeitnehmers wird das Arbeitsverhältnis beendet“. Der Chef unterschrieb schon mal, der Personalleiter musste dann in Abwesenheit des Chefs den Arbeitnehmer breitschlagen überreden überzeugen, dass der Vertrag tatsächlich sein Wunsch sei. Das machte er mit Worten wie „Wir können noch ganz andere Seiten aufziehen, z.B. Schadenersatz fordern…“
In der Güteverhandlung im Arbeitsrecht wollte der Rechtsanwalt des Arbeitnehmers den Richter beeinflussen mit dieser Schilderung. Aber die Schadenshöhe und die Möglichkeit, dass Menschen in Gefahr gewesen sein könnten, gaben wohl den Ausschlag. Obwohl der Richter eindeutig der Auffassung war, dass es zu Schadenersatzansprüchen des Arbeitgebers keine Ansatzpunkte gab, sah er dennoch keinen Grund für die Anfechtung des Aufhebungsvertrages. Zur Verhandlung war nur der Chef da, der Personalleiter erschien nicht. Trotz des Hinweises vom Rechtsanwalt, dass man evtl. den auch noch hören müsste, blieb der Richter bei seiner Auffassung.
Es wurde dann ein Vergleich gefunden, der für beide Seiten halbwegs annehmbar war. Situationen können Richter beeinflussen, sie sind eben Menschen. Wäre es um Kleinigkeiten und keine potentielle Gefährdung von Menschen gegangen, hätte es vielleicht anders aussehen können.
Ihre R24 Anwaltskanzlei