Das können Anwälte nicht, wie das folgende Beispiel zeigt. Der Arbeitnehmer klagte noch auf Zahlung für irgendetwas vor dem Arbeitsgericht. Mit seinem Rechtsanwalt wurde eine Einigung versucht. Man fand auch eine Zahl, 500 EUR sollten es noch sein, zu zahlen als Abfindung.
Der Anwalt des Klägers wollte den Betrag netto. Der Rechtsanwalt des Beklagten natürlich eher brutto. Der Klägervertreter ließ daher die Verhandlungen platzen und beantragte Anberaumung der mündlichen Verhandlung.
Also noch einmal an den Taschenrechner. 500 EUR als Abfindung sind schon mal frei von Sozialversicherungsbeiträgen. Bleibt die Steuer. Nach den Steuertabellen fällt keine Lohnsteuer an bei diesem Betrag. Also ist es gehüpft wie gesprungen, ob man 500 EUR netto oder brutto vereinbart. Erst ab irgendwo 700 EUR aufwärts würde eine Steuerbelastung entstehen. Ph, Anwälte!
Hätten die Anwälte mal gleich in die Steuertabellen geschaut, wäre die Kuh längst vom Eis gewesen. Aber nun wird es ja hoffentlich trotzdem noch eine Einigung der Anwälte und Mandanten geben.
Ihre R24 Kanzlei