Whistleblower – Aktuelle Entwicklung

Whistleblower, also das Aufdecken von Missständen in Unternehmen und Behörden durch Arbeitnehmer oder Beamte, ist ein hochaktuelles Thema im deutschen Arbeitsrecht. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Whistleblowing sind in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus gerückt, insbesondere durch die Entwicklung neuer Gesetze und die Rechtsprechung auf nationaler und europäischer Ebene.

Gesetzgebung und Rechtsprechung

Der Bundestag und Bundesrat haben sich auf ein Whistleblower-Gesetz geeinigt, das den Schutz von Hinweisgebern stärken soll. Dieses Gesetz ist als Reaktion auf die Kritik der Europäischen Kommission entstanden, die Deutschland wegen mangelnden Schutzes für Whistleblowing verklagt hat. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat zudem festgestellt, dass Whistleblower in der Vergangenheit zu Unrecht verurteilt wurden.

Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, dass Unternehmen und Organisationen mit mehr als 50 Beschäftigten interne Hinweisgebersysteme installieren müssen. Diese Systeme sollen es Whistleblowern ermöglichen, Hinweise auf Missstände mündlich, schriftlich oder persönlich abzugeben. Die Meldestellen müssen innerhalb von sieben Tagen eine Bestätigung des Hinweises an den Whistleblower senden und innerhalb von drei Monaten über die ergriffenen Maßnahmen informieren.

Schutz vor Repressalien

Das Gesetz enthält eine weitgehende Beweislastumkehr zum Schutz der Whistleblower vor Repressalien. Bei Repressalien im zeitlichen Zusammenhang mit einer Meldung gilt diese Beweislastumkehr, und Schäden, die durch Repressalien entstanden sind, müssen ersetzt werden.

Anforderungen an Unternehmen

Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden müssen bis zum 17. Dezember 2023 eine interne Meldestelle einrichten. Für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten besteht diese Pflicht bereits jetzt. Kleinere Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sind von dieser Pflicht ausgenommen.

Rechtliche Konsequenzen

Die Rechtsprechung der deutschen Arbeitsgerichte ist in Bezug auf Whistleblowing tendenziell arbeitgeberfreundlich. Allerdings hat der EGMR mit seinem Urteil aus dem Jahr 2011 für Aufsehen gesorgt und die Rechte von Whistleblowern gestärkt. Die Bußgelder für Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz wurden auf 50.000 Euro reduziert.

Fazit

Die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Whistleblowing in Deutschland zielt darauf ab, Hinweisgeber besser zu schützen und Unternehmen zur Einrichtung von internen Meldestellen zu verpflichten. Die Entwicklungen zeigen, dass der Schutz von Whistleblowern ernst genommen wird und dass Unternehmen sich auf die neuen Anforderungen einstellen müssen. Die rechtzeitige Vorbereitung und die sorgfältige Handhabung von Hinweisen sind für Unternehmen unerlässlich, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und mögliche Strafen zu vermeiden.

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