Welchen Inhalt hat ein Arbeitsvertrag für den Minijob

Benötigt man einen Arbeitsvertrag für den Minijob? Im Prinzip ja, genau so wie für jeden anderen Job. Es kommt bei der Beschäftigung eines Arbeitnehmers, egal ob Mini oder Groß, immer ein Vertrag zustande.

Dieser Vertrag beinhaltet meistens die Überlassung der Arbeitskraft gegen Geld. Dazu noch diverse Fragen, wie Arbeitsort, Arbeitszeit, Tätigkeit, Urlaubsanspruch.  Und da wird es kompliziert mit Handschlag. So kann man zwar Verträge schließen. Aber beim Arbeitsvertrag generell wird es schwierig: Was genau sollte denn vereinbart sein?

Und das gilt genau so für den Arbeitsvertrag für den Minijob.

Es wäre natürlich nicht Deutschland, gäbe es nicht auch dazu ein Gesetz. Kurz gesagt, es gibt das Nachweisgesetz. Der lange Titel lautet: Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen.  Was gemerkt? Arbeitsverhältnis steht da: gilt also für alle derartige Beziehungen, auch Mini.

Das Gesetz schreibt aber nicht vor, dass der Vertrag der Schriftform bedarf. Sondern der Arbeitgeber wird verpflichtet, die wesentlichen Grundlagen innerhalb eines Monats nach Arbeitsbeginn aufzuschreiben und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

Und es sind immerhin 10 Punkte, die nun als wesentlich angesehen werden. Wir hatten schon einige Punkte genannt.

Und nun? Wenn man trotzdem keinen Arbeitsvertrag für den Minijob hat?  Das ist dann Pech. nein, nicht für den Arbeitnehmer. Sondern für den Chef. Denn bei einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht hat er schlechte Karten. Er kann nicht behaupten, der Urlaub wäre weniger gewesen. Denn er beging eine Pflichtverletzung durch die fehlende Niederschrift.

Im Zweifel Rechtsanwalt konsultieren.

Arbeitsvertrag für den Minijob

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