So unterschiedlich können Richter reagieren

Im Arbeitsrecht müssen Richter reagieren aufgrund des Beschleunigungsgebots. Deshalb werden kurzfristig Gütetermine anberaumt. Hier sollen die Parteien versuchen, den Rechtsstreit, z. B. durch eine Einigung, beizulegen.

Es gibt immer wieder Rechtsanwälte, die unvorbereitet für ihre Mandantschaft zu den Güteterminen erscheinen. Die Richter reagieren hierauf sehr unterschiedlich.

In einem Fall, wir hatten hier darüber berichtet, hat der Richter den Rechtsanwalt regelrecht zusammengefaltet. Wie kann man nur zu einem Gütetermin erscheinen, ohne vorbereitet zu sein? Schließlich müssen auch die Richter sich auf das Beschleunigungsgebot einlassen und sich entsprechend vorbereiten. Es ist eine Missachtung des Gerichtes, wenn dann ein Anwalt erscheint und zunächst erst einmal für den Kammertermin um Schriftsatzfrist bittet.

In einem anderen Verfahren an einem anderen Gericht – gleicher Sachverhalt. Die Richter reagieren hier anders. In dem Fall setzt der Richter gemütlich den Kammertermin an und diktiert, bis wann jede Partei ihre Stellungnahme einzureichen hat. Das war’s. Scheinbar hat er sich schon genug in seinem Leben aufgeregt und ist nun bei solchen Fragen abgestumpft.

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