Arbeitsgerichtsverfahren: Sternzeichen Schildkröte

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Nach einem Arbeitsgerichtsverfahren ging es um die Bezahlung des Vergleichsbetrages durch den Arbeitgeber. Als keine Zahlung erfolgte, wurde zunächst der Rechtsanwalt der Gegenseite angeschrieben. Er wurde gebeten, sich um den entsprechenden Ausgleich zu kümmern.

Die Frist verstrich, es erfolgte keine Reaktion und keine Zahlung. Der Anwalt der Gegenseite wurde daher erneut angeschrieben. Ihm wurde mitgeteilt, dass von der Beendigung des Mandatsverhältnisses ausgegangen wird wegen der fehlenden Reaktion. Gleichzeitig wurde ihm angekündigt, dass seine Mandantschaft direkt angeschrieben wird.

Nach einem weiteren Schreiben an den ehemaligen Arbeitgeber mit Hinweis auf den Vergleich aus dem Arbeitsgerichtsverfahren erfolgte dann auch prompt die Zahlung. In der Zwischenzeit konnte daher die Akte geschlossen werden.

Nach zwei Monaten kommt plötzlich eine Antwort des Anwaltes der Gegenseite. Er teilt mit, dass er das Schreiben für befremdlich hält. Er verweist auf die berufsrechtlichen Vorschriften. Man könne doch nicht einfach den Mandanten direkt anschreiben. Damit endet das Schreiben auch schon. Das Arbeitsgerichtsverfahren war praktisch schon längst erledigt.

Keine Ahnung, was uns der Dichter sagen will. Die Zahlung war in der Zwischenzeit längst erledigt. Wenn das jedoch die übliche Arbeitsgeschwindigkeit in dieser Kanzlei ist, kommt vielleicht in zwei Monaten noch ein Brief mit einer Erklärung.

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