Die schofligen Chefs

Es gibt viele Chefs, die sich um ihre Arbeitnehmer kümmern. Es gibt aber auch schwarze Schafe. Hier wieder mal ein Bericht über ein solches.

Ein Arbeitnehmer nahm Urlaub, da die Entbindung seines Kindes bevorstand. Die Wehen setzten ein, der Geburtsvorgang dauerte jedoch. Da sein Urlaub endete, rief er bei dem Arbeitgeber an und wollte eine Verlängerung haben. Der Arbeitgeber lehnte jedoch ab und verlangte, dass der Arbeitnehmer unabhängig vom Geburtsvorgang am nächsten Tag zur Arbeit erscheinen solle.

Nach Auffassung des Chefs habe der Arbeitnehmer sodann am Telefon angekündigt, dass er sich krankschreiben lassen werde. Das nahm er zum Anlass, dem Arbeitnehmer als Geschenk (?) zur Geburt des Kindes die fristlose Kündigung zuzusenden. Offensichtlich wollte er den Arbeitnehmer loswerden und provozierte dieses Verhalten.

Zunächst verstößt der Arbeitgeber mit der Urlaubsverweigerung gegen § 226 BGB. Dieser ist übertitelt mit Schikaneverbot. Wenn also ein bestehendes Recht nur dazu verwendet wird, einem anderen zu schaden, ist das rechtswidrig.

Der Arbeitnehmer wiederum hat nach § 616 BGB die Möglichkeit, der Arbeit bezahlt fernzubleiben, weil ein in seiner Person liegen der Grund ohne sein Verschulden vorliegt. Unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer eine Krankschreibung angekündigt hat, hätte er sowieso in der Klinik bleiben können.

Andererseits dürfte, selbst wenn eine angekündigte Krankschreibung vorliegt, ein Rechtfertigungsgrund für den Arbeitnehmer vorliegen. Aufgrund der rechtswidrigen Handlung des Chefs durfte der Arbeitnehmer sich hier zur Wehr setzen.

Darüber hinaus fehlt bei der fristlosen Kündigung nach § 626 BGB eine weitere Voraussetzung für eine fristlose Kündigung. Es muss nämlich dem Arbeitgeber unzumutbar sein, das Dienstverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. Da er das Verhalten des Arbeitnehmers provozierte, kann er sich darauf nicht berufen.

Solche schwarzen Schafe unter den Chefs prägen das Bild in der Öffentlichkeit und in den Medien. Dass jedoch der überwiegende Teil der Arbeitgeber sich nicht nur an die gesetzlichen Vorschriften hält, sondern sich auch um seine Arbeitnehmer bemüht, geht dabei schnell unter.

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