Wenn der Richter im Verfahren eine falsche Zahl nennt

Im Verfahren für Arbeitsrecht hatte der Rechtsanwalt für den Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage anhängig gemacht. In der Güteverhandlung trafen sich nun Arbeitgeber und sein Anwalt sowie der Kläger und natürlich der Richter.

Es wurde im Verfahren zunächst der Sachverhalt mit allen erörtert. Der Arbeitgeber meinte, er hätte zwar keine Abmahnungen geschrieben, aber mündlich ganz viele Abmahnungen erteilt. Der Kläger trat dem im Verfahren natürlich entgegen. Nach einigem Hin und Her ordnete der Richter dann den Sachverhalt und unterbreitete einen Vergleichsvorschlag. Dabei nannte er als Abfindungsbetrag die Zahl 2.000 und meinte, er schlägt ein Monatsgehalt brutto vor.

Die Parteien zogen sich zurück. Der Arbeitnehmer bedeutete seinem Rechtsanwalt, dass er mit 2.000,00 € leben kann. Anschließend wurde die Verhandlung fortgesetzt. Auch der Arbeitgeber stimmte jetzt im Verfahren dem Vorschlag des Gerichtes zu. Der Richter diktierte den Vergleich. Er kam an die Stelle, dass eine Abfindung von 2.500,00 € gezahlt wird. Der Anwalt des Arbeitgebers zuckte zusammen und meinte „es waren wohl doch 2.000,00 €“. Daraufhin der Richter: „Nein, ich habe ein Monatsgehalt genannt, das beläuft sich nun einmal auf 2.500,00 €.“

Bevor der Kläger und sein Anwalt sich dazu äußern mussten, gestand der Arbeitgeber zu, dass es an den 500,00 € nicht hängt. Daraufhin wurde dann der Vergleich zu Ende diktiert.

Der Arbeitnehmer hat sich im Verfahren gefreut, er bekam nicht nur 2.000,00 €, mit denen er schon zufrieden war, er bekommt sogar 2.500,00 €.

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