Eine Arbeitnehmerin – Arbeitsnomadin?

Eine Arbeitnehmerin wird eingestellt. Sie war lange arbeitslos, der Mandant möchte es dennoch mit ihr versuchen. Sie hinterlässt den Eindruck, dass man eine Arbeitnehmerin trotz langer Arbeitslosigkeit einstellen kann.

Nach genau 4 Wochen flattert ein Krankenschein rein. Und ein Anruf, es täte ihr Leid, sie hätte sich schwer erkältet und wäre einige Tage außer Gefecht. Okay, kann man nichts machen. Eine Woche später dann wieder ein Anruf, die Nebenhöhlen wären entzündet, es dauert noch einige Tage länger. Dann kein neuer Anruf, nur noch Krankenschein und gleich für 14 Tage. Da konnte der Mandant nur noch die Reißleine ziehen und während der Probezeit kündigen.

Mietnomaden sind ja bekannt. Aber eine Arbeitnehmerin als Arbeitsnomadin? Was charakterisiert diese Nomaden? Sie arbeiten exakt 4 Wochen, bis die Lohnfortzahlung beginnt und feiern dann krank, bis der Arbeitgeber kündigt. Sollte das Modell Schule machen, werden wohl Probearbeitnehmer sofort am ersten Tag einer Krankheit gekündigt.

Ihre R24 Kanzlei