Unter Mindestlohn?

Kürzlich aus der sächsischen Zeitung: 1,3 Million Beschäftigte arbeiten unter Mindestlohn. So behauptet es die Überschrift. Im Text wird dann ausgeführt, dass es eine Schätzung sei. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung habe „betroffene“ Arbeitnehmer befragt. Wie das Institut Arbeitnehmer gefunden hat, die keinen Mindestlohn bekommen, wurde nicht geschrieben.

Wir machen in unserer Kanzlei für sehr viele Unternehmen und Arbeitnehmer die Lohnabrechnung. Mit den DATEV Programmen. Hier wird eine Prüfung auf Einhaltung des Mindestlohns durchgeführt. Bei unseren Lohnabrechnungen gibt es also keinen Arbeitnehmer, bei dem der Mindestlohn unterschritten wird. Hinzu kommt, dass die Deutsche Rentenversicherung jeden Unternehmer regelmäßig aller vier Jahre prüft. Dabei wird auch die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften untersucht. Auch hier gibt es bei unseren Unternehmen und Arbeitnehmern keine Verstöße gegen das Mindestlohngesetz.

Das Institut hat nicht nur festgestellt, dass 1,3 Millionen Beschäftigte unter Mindestlohn tätig sein würden, es will auch noch festgestellt haben, dass die Zahl dieser Arbeitnehmer im Vergleich zu den Vorjahren zugenommen hätte. Also aufgrund ihrer Schätzungen!

Als Reaktion werden mehr Kontrollen, zum Beispiel durch den Zoll gefordert. Auch hier können wir aus unserer eigenen Praxis mitteilen, dass wir keinen Fall seit Einführung des Mindestlohns hatten, bei dem der Zoll die Nichteinhaltung des Mindestlohns festgestellt hätte.

Es ist davon auszugehen, dass auch alle anderen Steuerberater in Deutschland bei ihren Mandanten darauf achten, dass der Mindestlohn eingehalten wird.

Sogenannte Schätzungen über die Nichteinhaltung des Mindestlohns sind aus meiner Sicht Stimmungsmache. Liegt es daran, dass in drei Bundesländern demnächst Wahl ist?

Ihre R24 Kanzlei

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