Mittlerweile haben schon viele Arbeitnehmer gehört, dass ein mündlicher Arbeitsvertrag nicht ausreicht, sondern ein solcher schriftlich vorliegen muss. Und so taucht immer mal die Frage auf, ob im Arbeitsrecht auch ein mündlicher Arbeitsvertrag geschlossen werden kann. Der Rechtsanwalt bejaht dies sofort. Denn es gibt keine Vorschrift, die mündliche Verträge im arbeitsrecht für unwirksam erklärt.
Jedoch gibt es das sogenannte Nachweisgesetz. Gemäß § 2 NachwG ist ein mündlicher Arbeitsvertrag durch den Arbeitgeber innerhalb eines Monats schriftlich zu formulieren, zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Diese Formulierung muss die wesentlichen Vertragsbedingungen wiedergeben
Und wenn er es nicht macht? Dann sollte ihm sein Rechtsanwalt den Hinweis geben, dass er im Streitfall schlechte Karten hat, was denn nun konkret an Urlaub oder Gehalt vereinbart war. Im Zweifel könnte ein Gericht den Angaben des Arbeitnehmers folgen. Dann ist ein mündlicher Arbeitsvertrag für den Arbeitgeber nur schwer nachzuweisen.
Ihre R24 Kanzleien