Wenn der Richter seinen Vergleichsvorschlag verteidigt

In einem Verfahren im Arbeitsrecht verkündet der Richter seine vorläufige Rechtsauffassung. Er sieht für den Arbeitnehmer schlechte Chancen. Da es aber die Güterverhandlung ist, versucht er sich dennoch an der Formulierung eines Vergleichsvorschlages.

Der Rechtsanwalt geht mit seinem Mandanten zur Beratung hinaus, ebenso der Arbeitgeber mit seinem Anwalt. Der Arbeitnehmer wird auf die Risiken hingewiesen. Natürlich ist eben der Vergleichsbetrag niedriger als die ursprüngliche Forderung. Aber das Geld hätte er sicher, der Rechtsstreit wird erledigt, kein monatelanges und nervenaufreibendes Warten auf den Kammertermin. Der Vergleichsvorschlag wird akzeptiert.

Im Gerichtssaal versucht der Arbeitgeber, die Forderung noch einmal zu halbieren. Arbeitnehmer und Anwalt versuchen, den Arbeitgeber zum Einlenken zu bewegen. Dann äußert sich auch der Richter. Es war ja nur seine vorläufige Rechtsauffassung. Das heißt nicht, dass ein Urteil tatsächlich so ausgehen muss. Also sollte der Arbeitgeber mal darüber nachdenken, dass er im Fall des Unterliegens ja doppelt so viel zahlen müsste.

Nach einer weiteren Pause lenkt der Arbeitgeber schließlich ein. Eins muss man vielen Richtern lassen: Wenn sie einen Vergleichsvorschlag unterbreiten, dann ist er meistens gut durchdacht. Und sie bemühen sich auch, das Verfahren, und nicht nur im Arbeitsrecht, durch einen Vergleich zu beenden. Denn das hilft den Beteiligten, den Fall schneller abzuschließen. Das können auch Rechtsanwälte regelmäßig bestätigen. Es gibt bei einem Vergleich keinen Verlierer.

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