Unschuldsvermutung

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Aus der sächsischen Zeitung vom 26.9.2019: zwei Berichte zur Unschuldsvermutung: einer zu Placido Domingo und einer zu den VW Chefs.

Domingo verlässt nach den sogenannten Metoo-Vorwürfen die Met (Oper in New York). In dem Bericht heißt es, insgesamt 20 Frauen beschuldigen Domingo. Bis auf zwei sagen alle anonym aus.

In dem Bericht wird dann weiter ausgeführt, „zu viele Frauen haben ihn beschuldigt“. Tja, Unschuldsvermutung gibt es scheinbar nicht mehr. Und man ist eher schuld, je mehr Anschuldigungen vorliegen. Das von den 20 Frauen 18 anonym aussagen, macht es nicht besser.

Hier liegt klar eine Vorverurteilung vor. Und die Reporter unterstützen das. An dieser Stelle sei an andere Prominente erinnert, Kevin Spacey, oder in Deutschland Christian Wulff. In dem Prozess gegen Kevin Spacey erfolgte ein Freispruch. Christian Wulff wurde nach den vielen Anschuldigungen vor Gericht ebenfalls freigesprochen. Beide haben jedoch ihre Positionen eingebüßt, ihr Ruf hat gelitten.

Der zweite Bericht ist übertitelt mit „636 Seiten Anklageschrift gegen VW Chefs.“ Und dann der Vorwurf der Reporter: „Der Aufsichtsrat des Autobauers hält trotz schwere Anschuldigungen an den Topmanagern … fest.“ Auch dieser Report erscheint von der Unschuldsvermutung noch nichts gehört zu haben. Nur weil es 636 Seiten Anklageschrift gibt, weil darin schwere Anschuldigungen geäußert werden, sind die Topmanager noch nicht schuldig. Auch für sie gilt die Unschuldsvermutung.
Irgendwie haben derartige Berichte immer ein leichtes Geschmäckle. Zumindest für Juristen. Wenn aber den Medien der Spiegel vorgehalten wird, wie im Fall Relotius, dann sind sie natürlich selber nur Opfer. Und für sie gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Ihre R24 Rechtsanwälte für Strafrecht.

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