Abfindung bei einer Kündigung während der Probezeit

In den meisten Arbeitsverträgen wird zunächst eine Probezeit für die ersten sechs Monate vereinbart. Dies ist zulässig für maximal sechs Monate. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis, wenn es so in dem Arbeitsvertrag vereinbart ist, mit einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Dennoch sind nicht alle Kündigungen während der Probezeit erlaubt. So sind beispielsweise Schwangere vor Kündigungen während der Probezeit geschützt.

In einem aktuellen Fall ging es um eine Arbeitnehmerin, die noch in der Probezeit war und ihre Kündigung erhielt. Sie hatte für den neuen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit ihrem bisherigen Arbeitgeber geschlossen. Der neue Arbeitgeber wollte die Arbeitnehmerin weiterbil-den und hat diesbezüglich einen einjährigen Lehrgang für sie gebucht, an dem sie teilnehmen sollte. Damit sollte sie die Qualifikation für die von ihr besetzte Stelle erlangen.

Nach einer kurzen Zeit kündigte jedoch plötzlich der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis. Kurze Zeit später erfuhr die Arbeitnehmerin, dass der Arbeitgeber eine andere Arbeitnehmerin eingestellt hat, die die erforderliche Qualifikation bereits besitzt. Es wurde für die Arbeitnehmerin eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht.

In der mündlichen Verhandlung glaubten der Arbeitgeber und sein Anwalt, dass während der Probezeit eine Kündigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich sei. Jedoch war in dem betreffenden Fall die Rechtslage durch die Umstände des Einzelfalls anders gelagert. Gerade weil der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin weiterbilden wollte und sie für ihn das vorherige Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag beendete, sah der Arbeitsrichter hier sehr wohl die Möglichkeit gegeben, dass die Kündigung unwirksam sein könnte.

Da es sich um keinen sehr großen Betrieb handelte, wurde seitens des Gerichtes eine Abfindung vorgeschlagen. Die Arbeitnehmerin war eineinhalb Monate in dem Unternehmen beschäftigt gewesen. Der Richter schlug die Summe von 1.000,00 € Abfindung vor. Das ist ein sehr hoher Betrag und verdeutlicht, dass der Richter die Kündigung für unwirksam hielt. Der Arbeitgeber hat ohne Diskussion den Vorschlag angenommen.

Auch in der Probezeit kann man bei Kündigungen prüfen, ob diese wirklich berechtigt sind. Wenn der Arbeitgeber treuwidrig kündigt und einfach nur einen Austausch des einen Arbeitnehmers durch einen anderen Arbeitnehmer vornimmt, kann dies zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Die Probezeit ist dafür gedacht, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer wechselseitig „ausprobieren“. Wenn man also während der Probezeit das Arbeitsverhältnis beendet, sollte es Gründe dafür geben, beispielsweise, dass die Leistung nicht ausreicht oder das Verhalten des Arbeitnehmers Anlass für die Kündigung gibt. Daher kann man im Zweifel auch bei Erhalt einer Kündigung während der Probezeit diese zumindest überprüfen lassen.

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