Die Vertragsstrafen im Arbeitsrecht

Warum Vertragsstrafen? Es ist im allgemeinen schwierig, bei Arbeitnehmern Schadenersatz geltend zu machen. In der Regel haftet der Arbeitnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Nachweis eines Schadens ist auch manchmal schwierig. Tritt der Arbeitnehmer die Arbeitsstelle nicht an oder kündigt er unberechtigt fristlos, hat ein Arbeitgeber Probleme mit einem Schadensnachweis.

Daher werden in Arbeitsverträgen Vertragsstrafen vereinbart. Verletzt der Arbeitnehmer eine vertragliche Pflicht, verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die sind meist je nach Schwere der Verletzung auch in der Höhe gestaffelt. So muss der Arbeitgeber nur eine Pflichtverletzung nachweisen.

Allerdings sind nicht alle solche Vereinbarungen wirksam. Gesetz und Rechtsprechung setzten Grenzen für Arbeitsverträge. Daher sollte vor Unterschrift oder vor Zahlung einer Vertragsstrafe eine rechtliche Prüfung durchgeführt werden.

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