Wenn man beim Autokauf veralbert wird…

Autokauf ist für viele ein großes Projekt. Neuwagen will nicht jeder. Gute und vor allem preisgünstige Gebrauchtwagen sind Mangelware. In diversen Internetportalen stößt man immer wieder auf preisgünstige Privatangebotemit prächtigem technischen und optischen Zustand. Vor Ort ist ist dann die Optik nicht mehr so prächtig. Die Technik soll, auch auf ausdrückliche Frage, völlig in Ordnung sein. Der dann abgeschlossenen Kaufvertrag schließt ausdrücklich jegliche Gewährleistung aus.

Allerdings geht nach dem Autokauf der Motor ständig aus und die Werkstatt stellt einen Nockenwellenschaden fest. Was tun? Auf jeden Fall nicht wegen des Gewährleistungsausschlusses die Flinte vorzeitig ins Korn werfen.

Ein solcher Ausschluss ist nämlich unwirksam, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat, d.h., er hat ihn bewusst nicht angegeben, um das Fahrzeug zu für ihn günstigen Konditionen zu verkaufen.

Natürlich muss man dem Verkäufer die Arglist beweisen. Dazu geht man zu einem Spezialisten, dem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Der wird beraten und z.B. den Weg über einen Gutachter vorschlagen. Mit einem Beweissicherungsverfahren lassen sich dann solche technischen Fragen klären.

Bei einem Autokauf ist man nicht rechtlos.

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