Elektronische Geräte können alles sein: Smartphone, Diktiergerät, Kinderspielzeuge. Unabhängig davon, dass das Telefonieren oder Herumtippen auf dem Smartphone während der Fahrt erheblich die Aufmerksamkeit auf sich zieht (das trifft allerdings auch für das Rauchen, für die Unterhaltung mit Mitfahrern auf der Rückbank, das Suchen von Zigaretten im Fußraum oder den Austausch von Musikmedien in der On-Board-Musikanlage zu) hat der Gesetzgeber schon vor längerer Zeit dafür einen Bußgeldtatbestand geschaffen, der insoweit auch im Sinne von verhängten Punkten in Flensburg unangenehm ist.
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