Fahrzeug kaputt – wann Totalschaden, wann reparieren ?

Wann liegt ein Totalschaden vor? Auch wenn man bei einem Verkehrsunfall völlig schuldlos ist (und die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auch ohne Prozess das genauso sieht) heißt das nicht automatisch, dass man das Fahrzeug in jedem Falle auch reparieren kann und die Kosten voll erstattet bekommt.

Liegt der geschätzte Schaden bei circa 1.000 € und darüber, so kann man mit der konkreten Berechnung einen Gutachter beauftragen. Stellt der Gutachter fest, dass die Reparaturkosten unter oder gleich mit dem so genannten
Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges liegen bzw. sind, kann man auf jeden Fall instand setzen lassen.

Das ist auch noch möglich, wenn die Reparaturkosten zwar höher als der Wiederbeschaffungswert sind, jedoch nicht mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswertes betragen. Bei der Berechnung der 130-%-Grenze wird der Restwert des Unfallfahrzeuges aber nicht vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.

Versicherer versuchen natürlich immer, nur den Totalschaden zu bezahlen und benennen bei dieser Gelegenheit auch oft einen Restwertaufkäufer, der mehr bietet als das Schadengutachten ausweist. Also nicht gleich verschrecken lassen.

Totalschaden