Bildung einer Rettungsgasse

Die Bildung einer Rettungsgasse ist ein entscheidender Faktor, um im Notfall schnelle Hilfe zu ermöglichen. Die aktuelle Rechtsprechung und die Straßenverkehrsordnung (StVO) stellen klare Anforderungen an die Verkehrsteilnehmer, um im Ernstfall den Rettungskräften den Weg zu ebnen.

Rechtliche Grundlagen

Die Pflicht zur Bildung von freien Gassen ist in § 11 Abs. 2 StVO festgelegt. Sobald der Verkehr auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen außerorts nur noch im Schritttempo fährt oder gänzlich steht, müssen die Fahrzeuge eine freie Gasse bilden. Die Rettungsgasse wird immer zwischen der äußersten linken Spur und der direkt danebenliegenden Spur gebildet. Die Rettungsgasse muss sofort, d. h., ohne weiteren Zeitverzug, bei Schrittgeschwindigkeit oder Stillstand des Verkehrs gebildet werden.

Aktuelle Rechtsprechung

Auch das Oberlandesgericht Oldenburg hat bestätigt, dass Autofahrer bei stockendem Verkehr auf Autobahnen sofort solche Gassen bilden müssen. Eine etwaige ‚Überlegungsfrist‘ ist im Gesetz nicht vorgesehen. Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat hingegen entschieden, dass innerorts auf Bundesstraßen keine Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse besteht.

Bußgelder und Strafen

Die Nichtbildung einer Rettungsgasse kann mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro geahndet werden. Hinzu kommen zwei Punkte im Fahreignungsregister sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Wer die Gasse unberechtigt befährt, muss mit Bußgeldern zwischen 240 und 320 Euro rechnen, je nachdem, ob es zu einer Behinderung, Gefährdung oder einem Unfall kommt.

Motorradfahrer

Diese Grundsätze gelten auch für Motorradfahrer in soweit, dass sie ihren Platz in der Fahrzeugkolonne beizubehalten haben und bspw. weder den Standstreifen noch die Rettungsgasse zur Weiterfahrt nutzen dürfen. “Durchdrängeln“ kann daneben auch als unzulässiges Rechtsüberholen bzw. Linksüberholen ohne genügenden Seitenabstand geahndet werden.

Fazit

Die Bildung einer Rettungsgasse ist eine gesetzliche Pflicht, die bei stockendem Verkehr oder Stau auf Autobahnen und mehrspurigen Außerortsstraßen sofort umzusetzen ist. Die aktuelle Rechtsprechung unterstreicht die Dringlichkeit dieser Regelung und sieht bei Zuwiderhandlung empfindliche Strafen vor. Es ist wichtig, dass alle Verkehrsteilnehmer sich dieser Verantwortung bewusst sind und im Notfall schnell und korrekt handeln, um Leben zu retten.

Rettungsgasse