Fahren ohne Fahrerlaubnis? Das Leben schreibt immer die besten Geschichten. Hier ein Beitrag aus dem Verkehrsrecht.
Unser Mandant wird beschuldigt, ohne Fahrerlaubnis in einem Fahrzeug mit fremden Kennzeichen gefahren zu sein. Dem Mandanten hatte man die Fahrerlaubnis entzogen. Die Kennzeichen stammten von einem Fahrzeug, das auf ihn zugelassen war. Jedoch waren sie an einem anderen Fahrzeug, nicht ihm gehörenden PKW angebracht worden.
Im Verfahren wurde natürlich vorgetragen, dass das jeglicher Logik widerspricht. Warum soll jemand, der ohne Fahrerlaubnis fährt, die eigenen Kennzeichen an ein Fahrzeug schrauben, die im Falle eines teuren Passfotos unbedingt wieder zu ihm führen. Hier würde man doch eher vermuten, dass ein solcher Fahrer sich fremde Kennzeichen besorgt, die eben nicht die Spur zu ihm verfolgen lassen.
Und obwohl unser Mandant beteuerte, nicht gefahren zu sein, wird das Strafverfahren voll durchgezogen. Justiz und Logik gehören nicht unbedingt zusammen.
Es wird ein Sachverständiger bestellt, der von dem teuren Passfoto ausgehend, unseren Mandanten als Fahrer identifizieren soll. Es kommt was kommen musste. Der Sachverständige stellt fest, dass unser Mandant nicht der Fahrer war. Freispruch.
Fahren ohne Fahrerlaubnis. Macht doch keiner, oder?
Man würde vermuten, so etwas gibt es nur im Krimi. Nein, so etwas gibt es auch im tatsächlichen Leben. Im Zweifel sollten Sie immer einen Anwalt aufsuchen.
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