Verkehrsrecht: Wissenswertes zum Punkteabbau in Flensburg

Auch nach dem neuen Punktesystem (ab 01.05.2014) können Punkte in Flensburg abgebaut werden. Das geht jedoch dann nicht mehr, wenn der Punktestand 5 Punkte überschritten hat. Die Bestimmung dieser Grenze ist allerdings nicht ohne weiteres möglich, es zählen nicht nur die im Register in Flensburg eingetragenen Punkte. Vielmehr zählen nach dem nunmehrigen Willen des Gesetzgebers alle Ordnungswidrigkeiten, die irgendwann einmal in Flensburg zur Eintragung von Punkten führen könnten.

Bevor man also ein nicht gerade billiges Aufbauseminar mit dem Ziel des Punkteabbaus absolviert, ist es sehr sinnvoll, sich des Beistandes eines Rechtsanwaltes, hier Fachanwalt für Verkehrsrecht, zu bedienen. Es ist zunächst grundsätzlich zu ermitteln, welche Eintragungen in Flensburg mit wie viel Punkten erfasst sind und darüber hinaus, welche Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren noch im Moment gerade laufen und ob aus diesen Ordnungswidrigkeitenverfahren heraus weitere Punkte entstehen können.

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