Verwendung von Blitzerwarner-Apps durch Beifahrer: Aktuelle Rechtsprechung

Die Nutzung von Blitzerwarner-Apps in Fahrzeugen ist ein kontroverses Thema, das in der Vergangenheit oft zu rechtlichen Auseinandersetzungen geführt hat. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat nun für Klarheit gesorgt und die Rechtslage für Fahrer und Beifahrer präzisiert.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Nutzung von Blitzerwarner-Apps durch Beifahrer während der Fahrt verboten ist und mit Bußgeldern geahndet werden kann. Dieses Verbot gilt unabhängig davon, ob der Fahrer oder der Beifahrer die App bedient. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet explizit den Betrieb von Geräten, die dazu bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.

Konsequenzen bei Zuwiderhandlung

Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot droht ein Bußgeld von 75 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. In einem konkreten Fall wurde gegen einen Autofahrer eine Geldbuße von 100 Euro verhängt, nachdem die Polizei eine aktive Blitzer-App auf dem Handy seiner Beifahrerin entdeckt hatte. Das Gericht wies die Rechtsbeschwerde des Fahrers ab und bestätigte die Strafe.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für das Urteil bildet § 23 Abs. 1c der StVO, der die Nutzung von technischen Geräten, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören, während der Fahrt verbietet. Dies schließt auch die Nutzung von Blitzerwarner-Apps durch Beifahrer ein, wenn der Fahrer davon profitiert.

Legale Alternativen

Es gibt legale Möglichkeiten, sich über Blitzerstandorte zu informieren. Dazu gehören beispielsweise offizielle Webseiten wie Blitzer.de, Verkehrsmeldungen im Radio, oder, das Goslar-Institut weist darauf hin, dass warnende Handzeichen erlaubt sind. Die Warnung per Lichthupe bleibt jedoch verboten. Man kann sich auch vor Fahrtantritt in Blitzerwarner-Apps über die Standorte der Blitzer informieren und beendet dann diese Apps vor der Fahrt.

Internationale Vergleiche

Im internationalen Vergleich fallen die Strafen für die Nutzung von Blitzer-Apps teilweise deutlich höher aus. In Italien kann das Bußgeld mindestens 800 Euro betragen, in Griechenland sogar mindestens 2.000 Euro plus ein 30-tägiges Fahrverbot, und in Österreich sind es bis zu 5.000 Euro.

Fazit

Das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe stellt klar, dass die Nutzung von Blitzerwarner-Apps durch Beifahrer während der Fahrt verboten ist und sanktioniert wird. Fahrer und Beifahrer sollten sich dieser Rechtslage bewusst sein und auf legale Informationsquellen zurückgreifen, um Bußgelder und Punkte in Flensburg zu vermeiden. Die Einhaltung der Verkehrsregeln, insbesondere der Geschwindigkeitsbegrenzungen, bleibt die sicherste Methode, um Strafen und Unfälle zu verhindern.

blitzerwarner-apps