Die selbsternannte Zeugin und die Autofahrer

Sie, die Zeugin, fährt ihren Angaben nach bei Grün über eine Kreuzung. Ein Autofahrer muss ihretwegen halten. Als sie auf der anderen Straßenseite ankommt, hört sie es scheppern. Sie dreht sich um und sieht, dass ein zweites Auto auf das Erste aufgefahren ist.

Und was macht die spätere Zeugin? Sie dreht um und fährt zurück. Sie bietet sich als Zeugin an. Sie hat zwar nichts gesehen, aber immerhin. Irgendein staatstragender Impuls scheint sie anzutreiben. Sie hat aber keine Zeit, sie lässt nur ihre Adresse da. Was anschließend zwischen den beiden Autofahrern und der eintreffenden Polizei passiert, weiß die Zeugin, die sowieso nichts gesehen hat,  also nicht.

Das bekommt sie nun 6 Wochen später zu spüren. Ein Brief flattert ihr ins Haus. Ein Schreiben eines Anwalts. Der will für seinen Mandanten, den 2. Autofahrer, Geld von ihr. Denn sie ist bei Rot über die Kreuzung gefahren und hat dadurch den Unfall erst verursacht und somit eine Mitschuld und zu zahlen.

Ob die beiden Autofahrer das abgesprochen haben, oder tatsächlich der Meinung sind, sie sei bei Rot gefahren und hätte den Unfall verursacht: Nun hat sie erst mal den Ärger.

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