Die Erfolgsaussichten bei einem Streit sind natürlich für jeden Interessant. Ein Mandant, Unternehmer, kaufte bei einem Internetportal ein Auto. Es wurde Ausschluss der Gewährleistung vereinbart.
Das Fahrzeug wurde in einem Auslieferungslager zur Verfügung gestellt. Dort kann man nur abholen. Der Mandant nimmt den PKW in Empfang. Beim Losfahren stellt er Geräusche im Getriebe fest. Beim Abholer kann er nichts geltend machen.
Er fährt vorsichtig nach Hause. Dort reklamiert er. In der Fahrzeugbeschreibung war angegeben, dass der Verkäufer eine Probefahrt ohne Beanstandungen durchgeführt hatte.
Auf außergerichtliche Schreiben reagierte das Portal nicht. Also sollten wir tätig werden. Ein letzter Versuch von uns, auf den ebenfalls nicht reagiert wurde.
Jetzt will der Mandant nur dann weiter machen, wenn er Erfolgsaussichten hat. Tja, wie soll man die zusichern? Es ist wohl zunächst ein technisches Problem: Hätte der Verkäufer die Geräusche im Getriebe bei der Probefahrt bemerken müssen? Gab es da die Geräusche schon? Was wird ein Gutachter für teures Geld für Feststellungen treffen? Die Erfolgsaussichten sind schwer einzuschätzen für Juristen.
Und dann die anderen Fragen: Hat der Verkäufer überhaupt eine Probefahrt durchgeführt? Das wird sich schon mal nicht beweisen lassen, auch schlecht für die Erfolgsaussichten. Und auf welcher rechtlichen Grundlage will man trotz des Ausschlusses der Gewährleistung vorgehen?
Leider lassen sich solche Fragen nicht zur vollständigen Zufriedenheit der Mandanten beantworten. Schließlich hat der Anwalt keine Glaskugel. Also muss auch eine gewisse Risikobereitschaft der Mandanten vorhanden sein, um vor Gericht zu ziehen. Absolute Erfolgsaussichten kann wohl niemand garantieren.
Manchmal ist es wie Lotto spielen.
Ihre R24 Kanzleien