Verkehrsrecht: Regress der Haftpflichtversicherung bei Unfall unter Alkohol

Bei einem Unfall unter Alkohol zahlt die eigene Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zunächst den Fremdschaden, also Schäden an anderen Fahrzeugen und oder Personenschäden. Geschah der Unfall unter Alkohol, ist damit die Angelegenheit aber noch nicht beendet. Bei Unfall unter Alkohol gilt eine Besonderheit. Die Versicherung wird im Innenverhältnis die geleisteten Zahlungen zurückfordern.

Wie hoch die Rückforderung ist, hängt vom Einzelfall ab. Im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit werden in der Regel 100 % verlangt. Die absolute Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille und mehr.

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