Rotlichtverstoß – wie man richtig reagiert

Ein Rotlichtverstoß ist ärgerlich. Staus in der Hauptverkehrszeit sind nervig, vor einer Ampel mehrere Schaltphasen abzuwarten, bis man endlich passieren kann, strapaziert die Geduld.

Umso ärgerlicher, wenn man versucht, die Kreuzung noch bei gelb zu passieren
und das nicht mehr klappt, es aus dem Starenkasten nach dem Kreuzungsbereich gleich zweimal zweimal rot blitzt.

Irgendwann kommt an die Anhörung von der Bußgeldstelle. Der größte Fehler, den man zu diesem Zeitpunkt machen kann und von dem dringend abzuraten ist: zugeben, dass man der Fahrer war und gleichzeitig argumentieren, dass man ja
noch bei Gelb gefahren sei – es wäre definitiv noch nicht rot gewesen.

In der übergroßen Zahl dieser Fälle ist dann im Regelfall auch der
Verkehrsrechtsspezialist meistens chancenlos. Die Fälle, dass spätestens zur
Überzeugung des Bußgeldrichters nachgewiesen wird, der Rotlichtblitzer habe
fehlerhaft funktioniert, gibt es zwar, sie sind jedoch recht selten.

Viel häufiger allerdings ist die Fallgestaltung, dass nach Akteneinsicht vielleicht
der Rotlichtverstoß festgestellt wird, aber aufgrund eines undeutlichen Fotos die
Person des Fahrers entweder gar nicht oder nur sehr schemenhaft zu erkennen
ist.

Hat man aber bereits eingeräumt, gefahren zu sein, wird sich praktisch daran im
Bußgeldverfahren auch nichts mehr ändern und damit ist die größte Chance.
vertan, sich die Folgen, Punkte oder sogar Fahrverbot, zu ersparen. Es gilt also
auch immer der Grundsatz: keine Äußerungen zur Sache machen, die
Angelegenheit zu anwaltlichen Prüfung geben.

Nicht nur bei Rotlichtverstoß gilt: bevor man sich überhaupt einlässt, sollte man einen Anwalt konsultieren.

Rotlichtverstoß