Google? Man sollte besser auf die eigene Webseite achten

Nachdem nunmehr der europäische Gerichtshof über Google und die Speicherung von Daten ein Urteil fällte, schaut alles erst einmal dorthin. In einer Verkehrsrechtsangelegenheit zeigte sich, dass man gar nicht so weit weg schauen muss. Oft sollte man lieber vor der eigenen Haustür kehren.

Nachdem jemand zu schnell fuhr, ermittelte die Polizei im Verkehrsrecht den Fahrer. Das Auto war auf eine GmbH zugelassen. Also besuchte die Polizei die Firma und traf natürlich nur die Sekretärin an. Nein, von der Geschäftsführung sei niemand da. Es wurde eine Nachricht hinterlassen und gebeten, dass eine Mitteilung zum Fahrer gegeben wird.

Nachdem innerhalb einer Woche keine Reaktion erfolgte, recherchierte der fleißige Beamte weiter. Er  ermittelte zunächst erst einmal aus dem Handelsregister den Geschäftsführer. Anschließend besuchte er die Internetseite der Firma, die er natürlich über Google fand. Und siehe, der Geschäftsführer hatte ein Bild von sich auf der Seite veröffentlicht. Der erste Abgleich dieses Fotos mit dem Blitzer-Foto ergab schon mal eine Ähnlichkeit. Anschließend holte sich der Beamte aus dem Einwohnermeldeamt das Passbild.

Man muss nicht Google zwingen, etwas zu vergessen. Man sollte vorher selbst schon überlegen, welche Daten man im Internet preisgibt. Denn wer nichts veröffentlicht, muss auch hinterher nicht mehr Google verklagen.

Und so schön sich das eigene Bild auf der Webseite macht: Es sind eben nicht nur Kunden, die danach suchen.

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