Fahrverbot bei Geschwindigkeitsübertretungen – ja oder nein?
Das Fahrverbot: Bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts oder außerorts von mindestens mehr als 31 / mehr als 41 km/h droht neben einem saftigen Bußgeld noch eine weitere unangenehme Nebenfolge, nämlich die Auflage, mindestens einen Monat auf seine Fahrerlaubnis verzichten zu müssen und laufen zu dürfen. Damit im Bundesdurchschnitt einheitliche Grundsätze herrschen, wurde vom Gesetzgeber die sogenannte Bußgeldkatalog-Verordnung – BKatV erlassen, die einheitlich die Rechtsfolgen erheblicher Geschwindigkeitsübertretungen festlegt. Gleichwohl aber ist die Praxis der zuständigen Bußgeldrichter schon von Gericht zu Gericht sehr unterschiedlich und erst recht und ganz erheblich von Bundesland zu Bundesland. Was in einem Bundesland regelmäßig dazu führt, dass das Fahrverbot in jedem Falle angetreten werden muss, kann in einem anderen Bundesland schon wieder anders gehandhabt werden, beispielsweise gegen Erhöhung des Bußgeldes vom Fahrverbot im Rahmen einer gerichtlichen Entscheidung abzusehen.