Führerscheintourismus in der EU: Bringt das etwas?

Führerscheintourismus ist nicht das Fahren im Ausland. Damit soll ein Fahrerlaubnisentzug umgangen werden. Führerscheintourismus bringt sicherlich nichts bei fehlendem längerfristigem Auslandsaufenthalt, so nicht nur die Meinung vom Rechtsanwalt im Verkehrsrecht. Ein kurzfristiges Erscheinen bei einer sogenannten Fahrerlaubnisbehörde in einem EU-Land mit nachfolgender Erteilung eines Führerscheines, auf dem dann – konsequenterweise und richtig – die deutsche Wohnadresse des Beantragenden prangt, führt nach regelmäßiger Meinung deutscher Gerichte und Behörden nicht dazu, dass man in der Bundesrepublik mit Fahrerlaubnis unterwegs ist. Vielmehr ist dieser Führerscheintourismus ein Fahren ohne Fahrerlaubnis und damit strafbar gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz . Jedem EU-Bürger steht es allerdings frei, die in einem EU-Mitgliedsstaat in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften korrekt erworbene Fahrerlaubnis in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat einzusetzen bzw. von einer solchen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen.

Wie man diesen Anforderungen gerecht wird und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften der EU wirksam eine Fahrerlaubnis erwirbt, von der man dann auch in der Bundesrepublik zulässigerweise Gebrauch machen kann, erklärt Ihnen gern unser Fachanwalt für Verkehrsrecht. Lassen Sie also den Führerscheintourismus.

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