Verkehrsrecht: Unfall – Regulierungsfalle im Kaskofall

Über eine typische Regulierungsfalle: Immer mehr Versicherer gehen dazu über, Preisnachlässe bei der Kaskoversicherungsprämie zu gewähren, wenn sich  der Versicherungskunde und Kfz-Halter im Schadensfall verpflichtet, eine von der Kaskoversicherung zu benennende Vertragswerkstatt zur Reparatur aufzusuchen.

Diesen – recht geringen – Preisnachlässen stehen aber erhebliche Probleme gegenüber. Handelt es sich um ein Neufahrzeug, so gewährt der Fahrzeughersteller oder auch das Autohaus eine Fahrzeuggarantie. Während dieser Fahrzeuggarantie wird wiederum der Käufer regelmäßig verpflichtet, alle Reparaturen und Durchsichten bei autorisierten Fachunternehmen durchführen zu lassen, ansonsten erlischt die Garantie. Das ist schon eine erste Regulierungsfalle.

Hat man sich dazu verleiten lassen, bei der Kasko einige Euro mit Werkstattbindung zu sparen, so muss dann gezwungenermaßen der Versicherungsnehmer bei einem Kaskoschaden unter zwei Übeln wählen. Entweder lässt er den Schaden im Vertragsunternehmen der Kaskoversicherung reparieren und verliert seinen Garantieanspruch, weitere Regulierungsfalle. Oder aber er sucht gemäß Garantieverpflichtung das Fachunternehmen auf. Dann aber bezahlt der Kaskoversicherer nur die Reparaturkosten, die in seinem Partnerunternehmen (und im Regelfall viel geringer sind) angefallen wären. Das wäre dann die nächste Regulierungsfalle.

Im Kaskoversicherungsbereich sollte deswegen hier keinesfalls am falschen Ende gespart werden.

Bevor Sie unüberlegt etwas entscheiden, konsultieren Sie einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, z.B. in unserer Kanzlei in Bautzen.