Betroffener im Verkehrsrecht: Regelmäßige Fehler

Man bekommt als Betroffener im Verkehrsrecht mit dem Vorwurf zu tun, etwa zu schnell gefahren zu sein oder bei Rot die Kreuzung passiert zu haben. Dann erhält man regelmäßig Gelegenheit, schriftlich auf den Vorwurf zu antworten. Die Behörde verschickt einen sogenannten schriftlichen Anhörungsbogen.

Will man gegen diesen Vorwurf vorgehen, so sollte man keine Äußerungen ohne vorherige Akteneinsicht abgeben. Und auf keinen Fall voreilig angeben, wer der Fahrer gewesen ist.

Schweigen ist Gold und Akteneinsicht Platin.

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