Wenn es zum Versicherungsfall kommt, darf man immer mit Problemen rechnen. Wie bei jeder anderen Versicherung gibt es auf dem Gebiet des Kaskorechts und der Fahrzeugvollversicherung sogenannte Risikoausschlüsse. Trotz Versicherungsfall leistet der Versicherer keine Zahlungen. Bei der Abgrenzung, wann gezahlt wird und wann nicht, ergeben sich durchaus erhebliche finanzielle Konsequenzen.
Man kann eigenverschuldet mit seinem Kraftfahrzeug einen Unfall haben. Wenn man etwa von der regennassen Straße abkommt, der PKW sich dabei überschlägt und ein wirtschaftlicher Totalschaden entsteht. Hier wird im Regelfall die Kaskoversicherung den Totalschaden abzüglich Selbstbeteiligung bezahlen.
Anders sieht es aus, wenn man eine Ladung ungenügend sichert. Oder es werden schwere Gepäckstücke nicht gegen Verrutschen gesichert und z.B. auf den hinteren Sitzplätzen abgelegt. Macht sich diese Ladung im Falle einer Vollbremsung selbstständig und beschädigt das Kraftfahrzeug durch Herumfliegen, liegt ein sogenannter Betriebsschaden vor. Die Kasko wird deshalb in diesem Versicherungsfall keine Zahlungen leisten.
Die Abgrenzung zwischen solchen verschiedenen Unfallursachen kann im Versicherungsfall erhebliche Probleme bereiten. Es empfiehlt sich daher, soweit die Kaskoversicherung Zahlungen verweigert, einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Prüfung zu beauftragen. Denn es geht in der Regel um nicht wenig Geld.
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