Eine Polizeistreife muss verkehrsbedingt halten. Ein Fahrzeug kommt der Streife entgegen. Plötzlich biegt dieses Fahrzeug rechts ab. Die Beamten gaben später an, kurz geblinkt und rechts abgebogen. Sie hatten den Eindruck, dass der Fahrzeugführer sich wegen des erkennbaren Streifenwagens kurzfristig entschlossen hatte, abzubiegen. Prompt fuhr die Polizeistreife dem Fahrzeug hinterher.
Nach dem Stopp des Fahrzeuges entpuppte sich der Fahrzeugführer als Frau. Die Beamten der Polizeistreife stellten sich kurz vor und baten zunächst um die Papiere. Dabei machte die Fahrerin einen nervösen Eindruck. Sie wurde daher gefragt, ob sie alkoholische Getränke konsumiert hätte. Das verneinte sie. Gleichzeitig gab sie aber an, dass sie am Abend vorher etwas getrunken hätte. Das genügte schon. Die Beamten der Polizeistreife ließen sie pusten. Sie kam beim Pusten schon auf einen sehr hohen Wert. Daraufhin baten sie um eine Blutentnahme. Die Fahrzeuglenkerin willigte freiwillig ein.
Einige Zeit später lag die Akte zur Einsichtnahme beim Rechtsanwalt vor. Die Fahrerin hatte 2,38 Promille auf dem Kessel. Andere sind da schon klinisch tot. Wenn sie tatsächlich nur am Vorabend gelötet haben will, und am nächsten Morgen um 10.00 Uhr noch 2,38 Promille Restalkohol hatte, müsste sie an dem Abend bewusstlos gewesen sein.
Aber der Trick im Verkehrsrecht, bei Sicht einer Polizeistreife scharf abzubiegen, hat auch nicht geholfen.
Merke: Don’t drink and drive, wie die Engländer sagen.
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