Verkehrsrecht: Rotlichtverstoß

Zum Rotlichtverstoß: Ob eine rote Ampel überfahren wurde oder nicht, ermitteln nicht nur aufgestellte „Starenkästen“ an Ampelkreuzungen. Wie der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht berichtet, genügt vor Gericht auch beim Rotlichtverstoß im Fall der Fälle das Zeugnis eines Polizeibeamten, ob die Haltelinie bei Rot überfahren worden ist oder nicht.

Es reicht  auch aus, dass der Beamte aussagt, er habe die Sekunden gezählt, also „21, 22…“. Damit wird es brenzlig. Denn bei einem Rotlichtverstoß nach einer bestimmten Zeit ist man möglicherweise auch einige Tage Fußgänger.

Wir hoffen, Sie sind nicht bei Rot gefahren. Ansonsten können Sie gern den Rechtsanwalt kontaktieren, z.B. in der Kanzlei ganz in Ihrer Nähe.

Ihre R24 Anwälte