Ein Bericht über eine Verkehrsunfallflucht. Nach Einsicht in die Akte ergibt sich folgendes: Ein Fußgänger wird von einem vorbeifahrendem PKW gestreift. Dabei fällt der Spiegel des PKW ab. Der Fußgänger kann nur die Stadtbuchstaben im Kennzeichen benennen, er weiß nicht einmal den Autotyp. Anhand des Spiegels ermittelt die Polizei einen französischen Kleinwagen.
Es wird eine Zeitungsanzeige geschalten. Jetzt kommt es: Der Fahrer meldet sich selber!
Laut Akte wird er angeblich von den Polizisten belehrt, als sie ihn zu Hause besuchen, dass sie wegen unerlaubten Entfernens von einer Unfallstelle, also einer Verkehrsunfallflucht, gegen ihn ermitteln. Und nun beginnt er zu erzählen: Er sagt, er wäre an einem Fußgänger vorbei gefahren. Und ja, er habe es krachen hören. Er sah, das rechts der Spiegel weg war. Er dachte, er sei nach innen geklappt. Er war der Meinung, dass nichts passiert sei und fuhr weiter. Er gibt auch noch an, wo er den Spiegel reparieren ließ. Schließlich besichtigen die Polizisten das Auto, stellen fest, dass der Spiegel nicht beschädigt ist. Und schreiben in ihren Vermerk:
„Logisch, da dieser erneuert wurde.“
Es kommt, wie es kommen muss. Zum Abschluss der Ermittlungen zur Verkehrsunfallflucht wird der jetzt richtig Beschuldigte offiziell zur Vernehmung eingeladen. Nein, das will er nicht. Jetzt kommt er zu uns.
Tja, Schweigen wäre Gold gewesen. Gerade in diesem Fall des Vorwurfs zur Verkehrsunfallflucht hätte Schweigen geholfen. Denn einem Beschuldigten muss eine Tat nachgewiesen werden. Ohne seine eigenen Äußerungen wäre das der Polizei schwergefallen.
Also, falls Ihnen irgendjemand irgendetwas über Ermittlungen erzählt, hören Sie ganz genau hin. Und sollten Sie so etwas hören, wie „Es steht Ihnen frei, sich zu äußern“, dann halten Sie einfach die Klappe.
Ihre R24 Anwälte