Im Verkehrsrecht 2025 stehen bedeutende Änderungen sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Rechtsprechung an. Diese Entwicklungen betreffen verschiedene Aspekte des Straßenverkehrs und haben direkte Auswirkungen auf Verkehrsteilnehmer.
1. Gesetzliche Neuerungen
- Führerscheinumtausch: Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1971 oder später ihren alten Papierführerschein in das EU-Scheckkartenformat umgetauscht haben. Versäumnisse können zu Verwarngeldern führen.
- CO₂-Steuer: Seit dem 1. Januar 2025 ist die CO₂-Abgabe von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne gestiegen, was zu höheren Kraftstoffpreisen führt.
- Gasanlagenprüfung: Für Wohnmobile und Wohnwagen ist ab 2025 eine zweijährliche Prüfung der Flüssiggasanlagen verpflichtend. Bei Neuzulassungen muss diese Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen.
- Änderungen im Verkehrsrecht 2025 im Ausland: In Österreich wurden die Mautgebühren erhöht; die Jahresvignette kostet nun 103,80 Euro. Zudem finden auf wichtigen Transitstrecken wie dem Brenner bis voraussichtlich 2030 Bauarbeiten statt, die zu Verkehrsbehinderungen führen können.
2. Aktuelle Rechtsprechung im Verkehrsrecht 2025
- Lückenrechtsprechung: Die Rechtsprechung betont, dass vorfahrtsberechtigte Fahrer beim Überholen einer stehenden Fahrzeugkolonne nicht uneingeschränkt auf ihren Vorrang vertrauen dürfen. Sie müssen auf größere Lücken achten und damit rechnen, dass Querverkehr diese nutzt.
- Verhüllungsverbot beim Fahren: Das Berliner Verwaltungsgericht entschied, dass das Tragen eines Nikabs beim Autofahren unzulässig ist, da es die Identifizierung des Fahrers erschwert und somit gegen das Verhüllungsverbot im Straßenverkehr verstößt.
- Kürzung von Werkstattkosten durch Versicherer: Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass Kfz-Haftpflichtversicherungen die Werkstattkosten nach einem Unfall nicht unrechtmäßig kürzen dürfen. Versicherer sind verpflichtet, die vollständigen Reparaturkosten gemäß Sachverständigengutachten zu übernehmen.
Diese Entwicklungen verdeutlichen die dynamische Natur des Verkehrsrechts und unterstreichen die Notwendigkeit für Verkehrsteilnehmer, sich regelmäßig über Änderungen zu informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Sollte das Kind doch einmal in den Brunnen gefallen sein und Sie Ärger mit Polizei, Ordnungsamt oder Gerichten haben: gehen Sie zum Anwalt. Bevor Sie etwa unbedachtes sagen. Bei uns finden Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
