Unberechtigte Kürzung von Werkstattkosten durch Versicherer

Im Schadensfall sehen sich viele Autofahrer mit einem Problem konfrontiert: Die Autoversicherung des Unfallgegners zahlt den Schaden nur teilweise oder kürzt die Kosten der Werkstattrechnung erheblich. Diese Praxis sorgt seit Jahren für Streit und führt regelmäßig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Vor allem der Vorwurf der unberechtigten Kürzung von Werkstattkosten durch Autoversicherer steht im Fokus zahlreicher Urteile. Die Rechtsprechung hierzu entwickelt sich stetig weiter und gibt betroffenen Fahrzeughaltern wertvolle Orientierung.

Die Rechtslage zur Kürzung von Werkstattkosten im Überblick

Grundsätzlich gilt im deutschen Schadensrecht der sogenannte Wiederherstellungsanspruch. Das bedeutet, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalls das Recht hat, sein Fahrzeug so instand setzen zu lassen, wie es vor dem Unfall war. Dazu gehören nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch etwaige Nebenleistungen, wie Mietwagenkosten oder Gutachtergebühren. Dabei hat der Geschädigte das Recht, eine Werkstatt seiner Wahl zu beauftragen.

Trotzdem versuchen viele Versicherer, die Kosten durch sogenannte Kürzungslisten zu senken. Häufig werden folgende Positionen gestrichen oder reduziert:

  1. Kosten für Ersatzteile: Versicherer argumentieren, dass gleichwertige, aber günstigere Teile verwendet werden können.
  2. Verbringungskosten: Kosten für den Transport des Fahrzeugs in eine spezialisierte Werkstatt werden oft nicht übernommen.
  3. Lackierkosten: Häufig wird versucht, Lackierarbeiten pauschal zu kürzen.
  4. Beilackierung: Kürzungen erfolgen oft mit der Begründung, dass eine Beilackierung (Übergangslackierung zu angrenzenden Teilen) nicht notwendig sei.

Aktuelle Rechtsprechung

Die Gerichte haben in den letzten Jahren bei Kürzung von Werkstattkosten verstärkt zugunsten der Geschädigten geurteilt. Hier einige relevante Entscheidungen:

1. Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH)

In einem Urteil aus dem Jahr 2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Geschädigter grundsätzlich Anspruch auf die vollen Reparaturkosten hat, sofern diese von einer Fachwerkstatt in Rechnung gestellt wurden. Der Versicherer darf nicht pauschal davon ausgehen, dass die Kosten unangemessen hoch sind. Eine Kürzung von Werkstattkosten ist nur dann zulässig, wenn die Versicherung beweisen kann, dass die Kosten tatsächlich überhöht sind und dies auf unsachgemäßer Kalkulation oder übertriebenen Leistungen beruht.

2. Landgericht München (2022)

Das Landgericht München hat entschieden, dass Versicherungen keine pauschalen Kürzungen vornehmen dürfen, wenn der Geschädigte eine markengebundene Fachwerkstatt wählt. Der Richter stellte klar, dass dem Geschädigten das Recht zusteht, sein Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren zu lassen, die er für geeignet hält, solange die Rechnung plausibel ist und den üblichen Marktkonditionen entspricht.

3. Amtsgericht Frankfurt (2023)

Im Jahr 2023 bestätigte das Amtsgericht Frankfurt in einem Fall, dass die Kürzung der Verbringungskosten durch den Versicherer unzulässig war. Das Gericht argumentierte, dass die Verbringung des Fahrzeugs in eine Fachwerkstatt ein notwendiger Bestandteil der Reparatur sei und somit vollständig zu ersetzen ist.

4. Oberlandesgericht Düsseldorf (2023)

Das OLG Düsseldorf urteilte in einem Fall, bei dem der Versicherer die Kosten für Ersatzteile gekürzt hatte. Das Gericht stellte klar, dass der Geschädigte Anspruch auf den vollständigen Ersatz der Kosten für Originalteile hat, wenn diese in der Werkstatt verwendet wurden und keine Alternativen explizit vereinbart wurden.

Konsequenzen für Geschädigte

Diese Urteile machen deutlich, dass eine pauschale Kürzung von Werkstattkosten durch Versicherer oftmals unzulässig ist. Betroffene sollten sich durch Kürzungslisten nicht einschüchtern lassen. Stattdessen lohnt es sich, die Abrechnung genau zu prüfen und gegebenenfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Gerichte tendieren dazu, dem Geschädigten einen möglichst umfassenden Ersatz des entstandenen Schadens zuzusprechen.

Es ist auch zu beachten, dass viele Werkstätten mit speziellen Rechtsanwälten zusammenarbeiten, die sich auf die Durchsetzung von Werkstattkosten spezialisiert haben. Diese können den Kunden dabei unterstützen, die volle Erstattung der Reparaturkosten zu erhalten.

Fazit

Die aktuelle Rechtsprechung zeigt, dass sich Geschädigte nicht mit einer Kürzung von Werkstattkosten durch Autoversicherer zufriedengeben müssen. Die Gerichte setzen klare Grenzen für die Kürzungsversuche der Versicherungen und stärken die Rechte der Autofahrer. Es ist ratsam, sich im Falle von Kürzungen an spezialisierte Anwälte zu wenden, um die vollen Werkstattkosten erstattet zu bekommen.

Kürzung von Werkstattkosten