Verkehrsrecht: Alkohol am Steuer

Allgemein bekannt ist, dass ab 0,5 Promille Blut – Alkohol am Steuer Punkte und Bußgeld drohen. Gefährlich wird es allerdings schon ab 0,3 Promille: Wird z.B. eine rote Ampel überfahren und ist das Gericht der Überzeugung, dass es wegen des Alkohols war, ist auch eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Strafgesetzbuch) möglich.

Dann drohen nicht nur Punkte und Bußgeld, sondern Geldstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis.

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